4.2. Der 61-jährige Beschuldigte wurde im heutigen Bosnien und Herzegowina geboren und kam erstmals 1989 als «Saisonnier» in die Schweiz. Seit der Einreise am 18. November 1991 im Alter von 30 Jahren verblieb er in der Schweiz. Er verfügt aktuell über eine Niederlassungsbewilligung. Mithin lebt er seit mehr als 31 Jahren in der Schweiz. Er ist (mehrfach) geschieden. Mit den beiden erwachsenen Kindern aus früherer Ehe hat er keinen Kontakt. Seine Schwester sowie entferntere Verwandte leben in Bosnien. Es liegt weder eine Kernfamilie noch ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis vor.