Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und unter Berücksichtigung der vom Betrug erfassten Handlungen und Deliktssummen von einem leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie einer Verbindungsbusse (siehe nachstehend) als in ihrer Gesamtheit angemessene Sanktion auszugehen.