Neutral wirkt sich die Art und Weise der Tatbegehung und damit einhergehend die Verwerflichkeit des Handelns des Beschuldigten aus. Die falschen Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Revisionsformular sind bei Sozialversicherungen nicht über die blosse Erfüllung des Betrugstatbestands, der eine arglistige Irreführung voraussetzt, hinausgegangen. - 19 -