30 ALV vorgesehene Revision (periodische Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse mindestens alle vier Jahre) bevorgestanden ist, wurde dieses Ergebnis abgewartet. Die SVA hat den Beschuldigten das erwähnte Revisionsformular ausfüllen lassen, welches er am 18. Juni 2019 unterzeichnet hat. Da der Beschuldigte überdies am 19. September 2019 mitteilte, dass seine (damalige) Ehefrau am 28. August 2019 die gemeinsame Wohnung nach unbekannt verlassen habe (vgl. UA act. 470 f.), habe die SVA den Beschuldigten zu einem Gespräch eingeladen (UA act. 425). An diesem Gespräch vom 27. November 2019 (UA act. 472 ff.) hat der Beschuldigte schliesslich