2.4. 2.4.1. Dem damals in Q. wohnhaften Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe mit Gesuch um Ergänzungsleistungen vom 6. November 2013 neben den korrekt bezifferten Renten (IV, BVG, Lebensversicherung) angegeben, dass er als Teil einer Erbengemeinschaft «Besitzer», nicht aber Eigentümer einer Liegenschaft in Bosnien sei (statt «Besitzer» mindestens zweier Liegenschaften in Bosnien), über gar kein Vermögen (statt ein Barvermögen von mindestens Fr. 30'000.00) verfüge und er nicht erwerbstätig sei bzw. keine weiteren Einkünfte habe (statt korrekt mindestens Fr. 6'060.60).