des Vermögens in einen Irrtum zu versetzen, um eine Rente erhältlich zu machen, auf die er nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang Anspruch gehabt hätte, zumal selbst die Stellenleiterin der Gemeindezweigstelle in ihrem Brief an den Beschuldigten davon ausgegangen war, dass möglicherweise ein Anspruch gegeben sei (vgl. UA act. 573). Der Beschuldigte hat sich des versuchten Betrugs schuldig gemacht.