146 StGB (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_793/2015 vom 27. November 2015 E. 3.1). Die Nichtangabe des Barvermögens von rund Fr. 30'000.00 plus das angegebene Konto mit rund Fr. 2'000.00 in Kombination mit dem Grundstück in R. hätte den Freibetrag bei weitem überschritten (vgl. für eine spätere Berechnung der SVA ebenfalls nach der Trennung von seiner Ehefrau mit dem Freibetrag von Fr. 37'500.00: UA act. 521).