2.3.3.3. Der Beschuldigte hat eingestanden, eine ihm wegen eines Unfalls ausbezahlte Entschädigung von Fr. 30'000.00 bei sich zu Hause bar aufbewahrt zu haben (UA act. 410 f.; vor Vorinstanz angeblich «nur» noch ca. Fr. 25'000.00; Protokoll, S. 3 f.: ungefähr Fr. 30'000.00). Der Beschuldigte hat am 28. August 2019 eine Anzeige gegen seine spätere Ehefrau B. wegen Diebstahls bzw. unrechtmässiger Aneignung von über Fr. 113'000.00 – die er bar zu Hause angespart habe, um den Anteil seiner Ex-Ehefrau am Grundstück in Bosnien abzukaufen (VA act. 831, Protokoll, S. 4) – eingereicht (vgl. UA act.