Bundesgerichts 6B_1159/2018 vom 18. September 2019 E. 2.2.2 mit Hinweisen, nicht publ. in: BGE 145 IV 424). 2.2. Die Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs gliedert sich in fünf Buchstaben («literae»). Während lit. a bis lit. c je ein Gesuch um Ergänzungsleistungen betreffen, geht es in lit. d um ein Revisionsverfahren und in lit. e um allgemeingültiges Vorgehen.