3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 6. September 2022 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch von Schuld und Strafe, eventualiter einen Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen Art. 31 Abs. 1 lit. a ELG sowie ein Absehen von einer Strafe, subeventualiter einen Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen Art. 31 Abs. 1 lit. a ELG sowie eine Verurteilung zu einer minimalen bedingten Geldstrafe, und ein Absehen von einer Landesverweisung.