2. Das Bezirksgericht Lenzburg stellte mit Urteil vom 17. Februar 2022 das Verfahren hinsichtlich des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung ein, sprach den Beschuldigten vom Vorwurf des mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs frei und sprach ihn des Betrugs sowie der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) durch Verstoss gegen die Meldepflicht gemäss Art. 31 Abs. 1 lit. d ELG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 ATSG schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 2'625.00 und verwies ihn für 5 Jahre des Landes.