6.4.3. Insgesamt würde somit bei einem Aufwand von total 142 Stunden 20 Minuten bei einem Stundenansatz von Fr. 200.00, den geltend gemachten Auslagen von Fr. 1'472.30 und der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7.7% eine angemessene Entschädigung von gerundet Fr. 32'245.00 resultieren, wovon die bereits von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm im Rahmen der Einstellungsverfügung vom 25. Januar 2022 bezahlte Entschädigung von Fr. 1'736.10 abzuziehen wäre, sodass eine Forderung von gerundet - 43 -