Weiter wird für die Vorbereitung des erstinstanzlichen Plädoyers insgesamt ein Aufwand von 16 Stunden 50 Minuten geltend gemacht. Das Plädoyer umfasst 26 Seiten. Auch dieser Aufwand ist unter Berücksichtigung dessen, dass es sich beim amtlichen Verteidiger um einen sehr erfahrenen Verteidiger handelt, deutlich zu hoch. Zudem war hauptsächlich die Anordnung einer Massnahme Thema, welches rechtlich nicht überdurchschnittlich kompliziert war. Angemessen ist unter Berücksichtigung der sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen ein Aufwand von 8 Stunden, was eine Kürzung der Kostennote um 8 Stunden 50 Minuten zur Folge hat.