Der geltend gemachte Aufwand ist unter Berücksichtigung dessen, dass es sich beim amtlichen Verteidiger um einen sehr erfahrenen Verteidiger handelt, welcher Akten gezielt zu lesen weiss, deutlich zu hoch. Ein Grossteil der Akten betraf auch nicht das Strafverfahren an sich, sondern namentlich frühere Vorfälle. Angemessen ist unter Berücksichtigung der sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen ein Aufwand von 20 Stunden für das Aktenstudium, was eine Kürzung der Kostennote um 9 Stunden 35 Minuten zur Folge hat.