Minuten geltend gemacht, welcher um 3 Stunden 10 Minuten zu kürzen ist. Angemessen erscheint ein Aufwand von 4 Stunden. Zu entschädigen sind dagegen die Kontakte mit der Staatsanwaltschaft und den verschiedenen Gerichten, sofern es sich dabei nicht um blosse Kürzestaufwendungen oder bereits im Stundenansatz berücksichtige Sekretariatsarbeit handelt.