Selbst eine länger dauernde Strafuntersuchung, während dessen sich die beschuldigte Person in Untersuchungshaft oder wie hier im Rahmen von Ersatzmassnahmen in einer Institution befindet, bedeutet nicht, dass eine umfassende soziale Betreuung notwendig wäre. Der amtliche Verteidiger hätte den Kontakt mit dem Beschuldigten entsprechend regulieren müssen. Entsprechend erscheint eine Kürzung der Kostennote um 22 Stunden 55 Minuten angemessen.