Der Aufwand für die Kontakte mit dem Beschuldigten ist – mit über einem Viertel des Gesamtaufwandes – unverhältnismässig hoch und steht in einem krassen Missverhältnis zu den sich im damaligen Verfahren stellenden Fragen. Auch wenn nicht in Abrede gestellt wird, dass die Mandatsdauer relativ lange und der Verfahrensgegenstand aufgrund der Person des Beschuldigten nicht in jeder Hinsicht einfach war, erscheint der Aufwand deutlich übersetzt. Der Beschuldigte hat sämtliche Vorwürfe bestritten. Spätestens seit dem 25. Februar 2022 war auch unbestritten, dass er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat und insbesondere die Anordnung und Art der Massnahme Prozessthema war. Das Thema der