6.4.2. Der geltend gemachte Aufwand von 187 Stunden 50 Minuten erscheint sehr hoch. Der amtliche Verteidiger macht alleine einen Aufwand von 47 Stunden 55 Minuten für den Kontakt mit dem Beschuldigten geltend, wovon Telefonate, persönliche Besprechungen, E-Mails und Briefe umfasst sind. Der Aufwand für die Kontakte mit dem Beschuldigten ist – mit über einem Viertel des Gesamtaufwandes – unverhältnismässig hoch und steht in einem krassen Missverhältnis zu den sich im damaligen Verfahren stellenden Fragen.