6.3. Der amtliche Verteidiger hat in seiner Beschwerde ausgeführt, dass der in der Kostennote vom 2. Juni 2022 geltend gemachte Aufwand von Fr. 43'049.50 um den für das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren geltend gemachten Aufwand zu reduzieren sei. Er machte in der Beschwerde damit noch einen Aufwand von 187.5 Stunden sowie Auslagen von Fr. 1'472.30 geltend, was inkl. Mehrwertsteuer die Forderung von Fr. 40'308.85 ergibt.