6. 6.1. Dem amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt B., wurde von der Vorinstanz für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 34'397.55 (inkl. Auslagen von Fr. 1'550.30 und Fr. 2'583.35 Mehrwertsteuer) zulasten der Staatskasse zugesprochen. Er hatte einen Aufwand von 200 Stunden geltend gemacht und einen Gesamtbetrag von Fr. 43'049.50 gefordert (UA act. 1633 ff.). Gegen den Entschädigungsentscheid hat der amtliche Verteidiger am 29. August 2022 Beschwerde erhoben. Er beantragt eine Rückweisung an die Vorinstanz, eventualiter eine Entschädigung zu Lasten der Staatskasse von Fr. 40'308.85.