Die stationäre Massnahme garantiert die lückenlose Fortführung der Massnahme und ermöglicht gleichzeitig weitere Lockerungen bei anhaltenden Verbesserungen, aber auch Möglichkeiten zum Reagieren bei Verschlechterungen mittels verbindlicher Weisungen sowie als ultima ratio mittels eines Freiheitsentzugs. Im ambulanten Setting wären Reaktionen auf Rückschritte gegen seinen Willen nicht möglich, auch nicht durch ein begleitetes Wohnen, psychiatrische Spitex oder die Auferlegung von Weisungen oder Bewährungshilfe. Folglich besteht keine weniger einschneidende Alternative zu einer stationären Massnahme.