Eine ambulante Massnahme ist nicht wirkungsstark genug und würde die bisherigen Behandlungserfolge gefährden, da man der Gefahr einer psychischen Dekompensation des Beschuldigten nicht gerecht werden könnte. In einem stationären Setting ist hingegen die fortgesetzte Erreichung eines Zustands mit einer gefestigten Legalprognose, deutlich besser möglich. Die stationäre Massnahme garantiert die lückenlose Fortführung der Massnahme und ermöglicht gleichzeitig weitere Lockerungen bei anhaltenden Verbesserungen, aber auch Möglichkeiten zum Reagieren bei Verschlechterungen mittels verbindlicher Weisungen sowie als ultima ratio mittels eines Freiheitsentzugs.