diese weiter gelockert und gemäss Dr. med. E. der Massnahmenzweck in ein bis zwei Jahren erfüllt ist. Seine ursprüngliche Einschätzung vom Ende der Massnahme im Sommer 2023 erachtet der Sachverständige jedoch nicht mehr als realistisch. Aufgrund der intellektuellen Ressourcen des Beschuldigten könne auf die Dauer von ein bis zwei Jahren eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden. Wenn er alleine wohne und arbeite sei der Massnahmenzweck erfüllt und die Massnahme könne - 37 - aufgehoben werden. In diesem Zeitraum sei auch eine IV-Arbeits- rehabilitation realistisch (Protokoll Berufungsverhandlung S. 31).