Infolge der bestehenden Unsicherheiten bei einer Entlassung in eine ambulante Massnahme ist es möglich, dass eine Verschlechterung im Gesundheitszustand des Beschuldigten unerkannt bleibt und so mittelfristig erneut eine erhebliche Gefährlichkeit des Beschuldigten entsteht. Eine unbegleitete ambulante Massnahme erachtet selbst Dr. med. L. als verfrüht, ein rein ambulantes Setting empfahl sie nicht, sondern gab an, es sei ratsam, dieses vorläufig noch mit Rahmenbedingungen abzustützen. Zwar mag es dem Beschuldigten als Rückschritt erscheinen, wenn eine stationäre Massnahme angeordnet wird. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass solange er sich in der stationären Massnahme weiterhin bewährt,