Es ist weiter anzumerken, dass die Aussagen und das Verhalten des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung zeigen, dass seine Krankheitseinsicht zwar zugenommen hat, jedoch noch nicht vollständig erreicht worden ist. Er gab namentlich an, dass er früher schon alleine habe wohnen und auf dem primären Arbeitsmarkt als Betriebsökonom habe arbeiten können, dann könne er dies jetzt auch wieder. Dies lässt Zweifel daran aufkommen, dass er seine Fähigkeiten realistisch einschätzen kann, was sich auch mit der Einschätzung des Sachverständigen deckt, dass es bei Schizophreniepatienten oft zum Krankheitsbild gehöre, dass sie ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen würden.