aufgrund des Wohnexternats zwar nichts von der stationären Massnahme, jedoch habe er eine Lücke im Lebenslauf, die er mit dem Strafverfahren und der Massnahme erklären müsse (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19 ff.). Auch die Verfügung der Invalidenversicherung vom 26. April 2021, welche dem Beschuldigten den Anspruch auf eine IV-Rente einräumt, welcher jedoch aktuell sistiert ist, bildet gemäss Dr. med.