Zu C. und seiner Tochter hat der Beschuldigte keinen Kontakt, was ihn beschäftigt. Als Sozialkontakte verbleiben noch seine Schwester und seine Nichte als Bezugspersonen, jedoch ist unklar wie stark dieser Kontakt ihn auffangen kann (Verlaufsbericht Stiftung AA. vom 20. Februar 2023 S. 3 f. und GA act. 1560 f., Protokoll Berufungsverhandlung S. 16 ff.). Auch in beruflicher Hinsicht bestehen Unsicherheiten, da ein Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt noch nicht erfolgt ist. Der Beschuldigte gab an, sich darauf konzentrieren zu wollen, in den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen, er könne sich vorstellen und es sei sein erklärtes Ziel, unabhängig von der Stiftung AA.