Nach Ansicht des Obergerichts würde eine ambulante Massnahme sinngemäss eine Umkehr des aktuellen und sich als geeignet erwiesenen Settings bedeuten. Den Ausführungen von Dr. med. E. folgend ist es ratsam, die offen geführte stationäre Massnahme vorerst noch weiterzuführen. Nach der gerichtlichen Anordnung der stationären Massnahme sind bei Verbesserungen unter Einbezug des Vollzugs- und Bewährungsdienstes (AJV) Lockerungsschritte möglich.