Bei einer Schizophrenie sei dies besonders schwierig zu monitorisieren, es könne eine doppelte Buchführung geben, dies sei bei Leuten, die unter Wahnvorstellungen leiden, im reizabgeschirmten bzw. ambulanten Setting nur sehr schwer rechtzeitig zu erkennen. In dem momentan offen geführten stationären Vollzug seien die verschiedenen Informationsquellen im Lockerungsmanagement ideal implementiert und durch die lange Zusammenarbeit könnte man Veränderungen schnell feststellen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 31 ff., GA act. 1588 f.). Er empfehle deshalb eine stationäre Massnahme mit Verbleib in der Stiftung AA. mit Lockerungsschritten unter Einbezug des AJV.