Man könne dort die Lockerungen im ambulanten Setting nicht ausreichend begleiten, sodass es mittelfristig wieder zu einer psychischen Dekompensation kommen könne bzw. der Beschuldigte in eine psychotische Entwicklung reinlaufen könne, in der er sich und andere gefährde. Bei einer Schizophrenie sei dies besonders schwierig zu monitorisieren, es könne eine doppelte Buchführung geben, dies sei bei Leuten, die unter Wahnvorstellungen leiden, im reizabgeschirmten bzw. ambulanten Setting nur sehr schwer rechtzeitig zu erkennen.