Diese müssten nun aber koordiniert werden, sonst fehle ein wichtiger Baustein im Lockerungsmanagement. Es gehe auch darum, dass man die bereits erzielten Erfolge mit den Zielen des Beschuldigten in einem strukturierten Rahmen in Übereinstimmung bringen könne, um die Fortschritte zu sichern. Eine ambulante Massnahme sei alles andere als sinnvoll. In einem offenen stationären Setting könne demgegenüber schnell reagiert werden, wenn die Lockerungen zu schnell vonstattengehen würden. Ein ambulantes Setting bedürfe der freiwilligen Mitwirkung des Beschuldigten.