Hinsichtlich des sozialen Umfelds des Beschuldigten bestehe eine Unsicherheit, da nicht klar sei, wie entscheidend namentlich das Schachspielen in der Stiftung AA. für den Beschuldigten sei. Auch die berufliche Integration werfe noch Fragen auf. K. und die Beiständin könnten dem Beschuldigten helfen, eine Wohnung und eine Arbeitsstelle zu suchen. Sie denke, dass er auf diese Weise fähig sei, sein Leben zu organisieren. Gegen eine stationäre Massnahme spreche insbesondere, dass dies aus seiner Sicht einen schweren Rückschritt darstellen würde, der seine Motivation schwer dämpfen könnte. Sie betonte jedoch, dass dies ihre Ansicht als Therapeutin sei (GA act. 1581 ff.).