E. empfohlenen offen geführten stationären Massnahme. Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, er nehme die Medikamente (Abilify Maintena und auch das Quetiapin) sehr gerne freiwillig ein, sie würden ihm helfen, er gehe auch sehr gerne in die Therapie. Beides würde er aufrechterhalten, auch wenn kein Zwang mehr bestünde. Zudem sei er völlig einverstanden, mit der engmaschigen Begleitung von Lockerungen (GA act. 1579 ff. und 1592, Protokoll Berufungsverhandlung S. 20 und 29). Diese Behandlungsbereitschaft lässt sich auch auf eine stationäre Massnahme übertragen, da - 32 -