Zudem seien Lockerungen – namentlich der Stellenantritt im freien Arbeitsmarkt sowie ein eigenständiges Wohnen – im Setting mit einer engmaschigen Behandlung zu begleiten, eine Lockerung im Behandlungsrhythmus rechtfertige sich daher nicht. Durch eine stationäre Massnahme könnten Veränderungen monitorisiert werden und die Verbesserungen seien eher nachhaltig. Schliesslich sei auf eine bessere Einsicht in die Tat hinzuwirken (Protokoll Berufungsverhandlung S. 32 ff.).