Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte Dr. med. E. seine Ausführungen und gab an, dass sich eine Schizophreniebehandlung neben der Medikation auf sehr viele Faktoren beziehe. Es habe der Einbezug des sozialen Umfelds zu erfolgen. Im deliktorientierten Kontext komme es auch auf den Einfluss der Deliktdynamik an. Es brauche eine Vermeidung von high expressed emotions (d.h. dass man eine Person nicht von allem Schwierigen und Belastendem entlaste, sondern sie das tun lasse, was sie könne), kognitives Training etc. Zusammengefasst empfahl er ein offen geführtes stationäres Setting in der Stiftung AA. mit Arbeits- und Wohnexternat und unter Einbezug des AJV (GA act.