Zudem sei die Substanzproblematik einbezogen und im geschützten Rahmen eine Totalabstinenz erreicht worden. Auch hierbei ist jedoch unbestritten, dass diese Legalprognose an eine institutionelle Einbindung bzw. eine therapeutische Massnahme gebunden ist, so wird im Therapieverlaufsbericht auch die weitere regelmässige ambulante Therapie sowie die kontrollierte Medikamenteneinnahme sowie eine Abstinenzprüfung als angezeigt betrachtet (Therapieverlaufsbericht vom 20. Februar 2023 S. 2 f.). 5.3.3.2. Andererseits ist auch die Eignung einer stationären Massnahme, um solchen weiteren Taten zu begegnen, zu bejahen.