Das Rückfallrisiko für erneute Anklagen und Verurteilungen wegen eines Gewaltdeliktes würde anhand der Analyse des VRAG-R bei Straftätern mit einer vergleichbaren Merkmalskombination innerhalb von fünf Jahren nach der Haftentlassung bei 16% bzw. für einen Beobachtungszeitraum von zwölf Jahren bei 33% liegen. Im FOTRES sei der Wert für das aktuelle Risiko für Gewaltstraftaten mit 1.5 zu quantifizieren, was einem geringen bis moderaten Rückfallrisiko entspreche (UA act. 1358).