Es seien im Allgemeinen Straftaten wie Drohungen, Hausfriedensbruch, Brandstiftung und allgemeine – auch schwere – Gewaltdelikte anzunehmen, die Folge einer Threat-Control-Override- Symptomatik bzw. eines Zusammenspielens risikorelevanter Faktoren wären. Einschlägige Rückfälle für Körperverletzungsdelikte seien allgemein in 25% bis 50% der Fälle zu erwarten. Das Rückfallrisiko für erneute Anklagen und Verurteilungen wegen eines Gewaltdeliktes würde anhand der Analyse des VRAG-R bei Straftätern mit einer vergleichbaren Merkmalskombination innerhalb von fünf Jahren nach der Haftentlassung bei 16% bzw. für einen Beobachtungszeitraum von zwölf Jahren bei 33% liegen.