Die Symptome seien so entaktualisiert, dass prosoziale Aktivitäten möglich seien und ein weitgehend unauffälliges Verhalten resultiere. Auffällig seien die Vorgeschichte bzw. der lange Krankheitsverlauf sowie die Rationalisierungstendenzen des Beschuldigten bzw. die Erklärungsversuchte und die Bagatellisierung sowie Externalisierung des eigenen Verhaltens, es sei damit nur eine Teileinsicht in den Zusammenhang der Erkrankung zur Tat vorhanden (Protokoll Berufungsverhandlung S. 29 ff., GA act. 1586). Dies wird im aktuellen Therapieverlaufsbericht der Klinik CC.