1360, GA act. 1588). Der aktuelle Gesundheitszustand des Beschuldigten ist vor dem Hintergrund dieser Ersatzmassnahmen zu würdigen und kann nicht davon isoliert beurteilt werden. Dr. med. E. führte im Gutachten aus, dass zum Zeitpunkt der zweiten Untersuchung vom 26. Juni 2021 die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie als vollständig remittiert (F20.05 nach ICD-10) zu beurteilen gewesen sei (UA act. 1358). Dies deckt sich mit der aktuellen Diagnostik - 28 -