Substanzen einhalte, wobei die Abstinenz monatlich überprüft werde, er in eine betreute Wohnform mit Möglichkeit einer Tagesstruktur eintrete und dass bei Verstössen gegen die Einnahme der Depotmedikation oder die geforderte Abstinenz Meldung an die Staatsanwaltschaft erstattet werden könne. Am 25. Januar 2021 lockerte das Zwangsmassnahmengericht die Ersatzmassnahmen insofern, dass die Möglichkeit der Meldung von Verstössen an die Staatsanwaltschaft gestrichen wurde. Zusätzlich wurde dem Beschuldigten erlaubt, eine Arbeitstätigkeit ausserhalb der Stiftung AA. aufzunehmen und in einer Aussenwohngruppe zu wohnen (UA act. 456). Der Beschuldigte konnte faktisch per 30. Dezember 2020 in eine