Für die aktuelle Diagnose bzw. Beurteilung der Entwicklung des Gesundheitszustands sind die bisher angeordneten Ersatzmassnahmen von entscheidender Bedeutung. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 29. Juli 2020 in der Stiftung AA., was faktisch einer offen geführten stationären Massnahme entspricht (siehe dazu Protokoll Berufungsverhandlung S. 30). Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 7. März 2019 wurde er zuvor in Untersuchungshaft versetzt, mit erneuter Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 16. Juli 2020 wurden sodann anstelle der Untersuchungshaft Ersatzmassnahmen angeordnet, gestützt auf die er in die Stiftung AA. eintrat (UA act.