Drogenintoxikation. Er befand sich auf einem «Trip» mit stark verzerrter Wahrnehmung und hatte Halluzinationen. Schliesslich hatte er gegenüber C. selbst angegeben, dass er sie bzw. den Teufel in ihr habe töten wollen. Das Obergericht ist daher davon überzeugt, dass der Beschuldigten in diesem Moment den Tod von C. oder des in ihr erkannten Teufels wollte.