In diesem Moment habe ein Sicherheitsangestellter gesagt, sie solle aus dem Zimmer kommen, da der Beschuldigte gefährlich sei (UA act. 948). Sie habe die Äusserungen betreffend den Teufel ganz klar selbst wahrgenommen und nicht von C. gehört (UA act. 951). Am nächsten Tag habe sie den Beschuldigten wiedergesehen, er habe sich ganz anders präsentiert und habe fast nicht fassen können, was passiert sei. Auch ihr gegenüber habe er sich nicht vorstellen können, dass er den Teufel in ihr gesehen haben solle (UA act. 949).