J. kann zwar keine Angaben zum Kerngeschehen, d.h. dem Würgen machen, da sie dieses nicht gesehen hat. Allerdings war sie kurz danach im Isolationsraum beim Beschuldigten und wollte diesem eine Tablette zur Beruhigung geben. Der Beschuldigte sei dann vom Zimmer her auf sie zu gerannt und habe gesagt, dass der Teufel sie schicken würde, sie sei so zu Fleisch und Blut geworden, und dass sie ihn jetzt als Teufel holen oder bestrafen komme. Dabei habe er ihr das Tablett mit der Tablette drauf weggestossen. In diesem Moment habe ein Sicherheitsangestellter gesagt, sie solle aus dem Zimmer kommen, da der Beschuldigte gefährlich sei (UA act. 948).