Sie habe geschaut, dass er die Spritzen und Messer, die überall gewesen seien, nicht zu greifen kriege (Berufungsverhandlung S. 10, UA act. 893). Er sei 1.92 Meter gross und sei «drauf» gewesen, sodass dies schlimm hätte ausgehen können (UA act. 895). Zu den Absichten des Beschuldigten während des Würgens gab sie an, dass der Beschuldigte ihr bei einem Treffen im Nachhinein erzählt habe, dass er den Teufel in ihr gesehen habe bzw. er sich in seiner Vorstellung auf einem Kriegsfeld befunden habe und sie eine Satansfratze gehabt habe und er sie deshalb habe umbringen wollen. Als das Ganze passiert sei, habe er dies nicht geäussert, sondern erst bei dem nachträglichen Gespräch.