Unbestritten ist denn auch, dass sie nach dem Vorfall vorübergehend erneut beim Beschuldigten eingezogen ist und sie gemäss eigenen Angaben die Hoffnung auf ein gemeinsames Familienleben nicht leichtfertig habe aufgeben wollen. Stattdessen hätten der Betäubungsmitteleinfluss und die Halluzinationen für C. gemäss ihren Aussagen eine plausible Erklärung für den Vorfall geliefert, sodass sie der Beziehung noch eine Chance habe geben wollen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Dennoch ist sie schliesslich im Dezember 2015, nach rund 10-jähriger Anwesenheit in der Schweiz, und trotz ihrer Schwangerschaft wieder in ihre Heimat in die Gemeinde W. (Deutschland) gezogen.