subjektiv anders erlebt hat und ihn deshalb auch in Bezug auf das Würgen und den Ablauf anders schilderte, als dies von den Zeugen getan worden ist. Auch fällt auf, dass sie den Vorfall im Verlauf der Zeit harmloser dargestellt hat. In den tatnäheren Aussagen schilderte sie noch ein – wenn auch eher harmloses – Würgen. Sie war immer darum bemüht, den Beschuldigten insgesamt nicht übermässig zu belasten. So hatte sie auch keine Anzeige gegen den Beschuldigten erstattet. Der Vorfall ist erst Jahre später durch Schilderungen von F. überhaupt ans Licht gekommen.