I. schilderte die Kerngeschehnisse dergestalt, dass es plötzlich geheissen habe, der Beschuldigte würde C. würgen, was er selbst in dem Moment nicht gesehen habe, weil bereits andere Leute im Zimmer gewesen seien und sie voneinander getrennt hätten. C. sei dann aus dem Zimmer raus und der Beschuldigte habe sich versucht zu entschuldigen (UA act. 956 f.). Er habe nachträglich das (tonlose und heute nicht mehr vorhandene) Überwachungsvideo mit dem Würgen gesehen.