Es sei keine harmlose Umarmung gewesen. Er denke, dass es gefährlich geworden wäre, wenn niemand interveniert hätte, es sei brenzlig gewesen und das Geräusch, dass C. gemacht habe, sei auf eine fehlende Luftzufuhr zurückzuführen gewesen. Daraufhin sei er zum Beschuldigten rein und habe ihm einen Faustschlag unter den Rippenbogen gegeben. Den Schlag schilderte er plausibel so, dass er selbst von hinten links gekommen sei, sodass der linke Rippenbogen des Beschuldigten der naheliegendste Punkt für einen Schlag gewesen sei. Der Beschuldigte habe wegen des Schlages von ihr abgelassen. Er selbst habe sie am Kragen packen und so hinter sich ziehen können.